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Die allgemeinen Menschenrechte gelten selbstverständlich auch für Kinder. Allerdings haben Kinder (und Jugendliche) spezielle Bedürfnisse, die durch die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen nicht explizit gedeckt sind. Um diese Lücke zu schließen existieren Kinderrechte, zu deren Einhaltung fast alle Staaten der Erde sich zwar verpflichtet haben, die in der Realität aber nur selten wirklich garantiert sind – und das sogar in den reichen Ländern Europas. Beunruhigend ist auch, dass viele Europäer mit den besonderen Rechten von Kindern nicht einmal vertraut sind.

Grundlage: Die UN-Kinderrechtskonvention

Die maßgebliche Grundlage für Kinderrechte weltweit ist die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 durch die UN-Generalversammlung angenommen wurde und 1990 in Kraft trat. Die Konvention umfasst insgesamt 54 Artikel, die von der UN-Kinderrechtsorganisation UNICEF zu zehn Grundrechten zusammengefasst wurden: Darunter fallen etwa das Recht auf Gleichbehandlung sowie der Schutz vor Diskriminierung in Hinblick auf Geschlecht, Herkunft und Religion, das Recht auf eine Staatszugehörigkeit und nicht zuletzt auf einen Namen, sowie eine Reihe von Rechten, die dem Kind angemessene Lebensbedingungen garantieren sollen: Darunter beispielsweise die Rechte auf Gesundheit, auf Betreuung im Falle einer Behinderung und auf Soforthilfe in Notlagen (wie Naturkatastrophen, Missbrauch und Verfolgungen). Aber auch Bildung bzw. Ausbildung sowie Freizeit, Erholung und Spiel sind Kinderrechte im Sinne der UN-Konvention. Dass die Rechte von Kindern den allgemeinen Menschenrechten zwar ähneln, allerdings einigen zusätzliche Bedürfnissen Rechnung tragen, zeigt sich ferner in ihren Rechten auf elterliche Fürsorge bzw. Familie, auf ein sicheres Heim und eine Erziehung ohne Gewalt.

Mit zweierlei Maß?

Regierungen aus aller Welt haben sich demnach verpflichtet, die Kinderrechtskonvention und ihre Bestimmungen anzuerkennen: Insgesamt 196 Staaten haben bis heute die Konvention ratifiziert – das einzige UN-Mitglied, das sie ablehnte, waren und sind die USA. Aber auch Deutschland, Österreich und die Schweiz akzeptierten die Konvention nur unter Vorbehalten, die teilweise bis heute Geltung haben. So bestand Deutschland zunächst darauf, dass das deutsche Ausländerrecht gegenüber den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention Vorrang habe. In der Praxis bedeutete das, dass Abschiebehaft auch gegen Kinder und Jugendliche durchgesetzt werden konnte. Erst 2010 hat Deutschland diese Vorbehaltserklärung zurückgenommen. Noch umfassendere Vorbehalte kamen aus der Schweiz und gelten nach wie vor: So sieht die schweizerische Gesetzgebung beispielsweise die Möglichkeit vor, einigen Kategorien von Ausländern keinen Familiennachzug zu gestatten. Gesetze und Wirklichkeit klaffen in Europa aber auch dort auseinander, wo die nationalen Regierungen den Kinderrechten uneingeschränkt zugestimmt haben. So hat das Brüsseler Europäische Netzwerk für Kinder bereits 2006 einen Bericht vorgelegt, der zahlreiche Verletzungen von Kinderrechten in den Staaten der Europäischen Union dokumentiert: Beispielsweise werden Kind in zunehmendem Maße Opfer von Gewalt und (sexueller) Ausbeutung. Besonders häufig und nicht selten systematisch werden zudem die Rechte von asylsuchenden Kindern und Jugendlichen verletzt – ein Umstand, der sich infolge der Flüchtlingskrise der letzten Jahre noch einmal deutlich verschärft hat: In Österreich etwa durch die Asylnovelle 2016, die den Familiennachzug von geflüchteten Minderjährigen ähnlich wie in der Schweiz einschränkt.

Information und Unterstützung

Diese und ähnliche Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass in vielen europäischen Staaten die speziellen Rechte von Kindern seit Jahrzehnten und nach wie vor mit zweierlei Maß gemessen werden, und das von einer echten Chancengleichheit für Kinder – wie die UN-Kinderrechtskonvention sie vorsieht, also unabhängig von Religion und Herkunft – keine Rede sein kann. Hinzu kommt, dass vielen Bürgern Europas die besonderen Rechte von Kindern und ihre Verbindlichkeit oft nicht einmal bekannt sind. Das garantierte Recht auf die Mitsprache bei Entscheidungen, welche das Wohl des Kindes betreffen, wird selbst innerhalb von Familien wenig beachtet und allein reisende minderjährige Flüchtlinge stehen oft ganz ohne Unterstützung da. Gerade in solchen Fällen kommt gemeinnützigen Hilfsorganisationen eine wichtige Rolle zu, die sich der Aufgabe verschrieben haben, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen bzw. bekannt zu machen. Zu den bedeutendsten Organisationen dieser Art zählt die Kindernothilfe, die in zahlreichen Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz tätig ist.